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Allgemeine Geschäftsbedingungen Polland Gartengestaltung GmbH, Norfer Weg 60, 41468 Neuss
Rechtliche Hinweise
1. Geltungsbereich
a. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverhältnisse zwischen der Polland Gartengestaltung GmbH und Ihren Kunden. Gegenstand der Verträge ist insbesondere die Erbringung landschaftsgärtnerischer Arbeiten der Gartengestaltung, der Gartenpflege, der Objektbegrünung und der Grünflächenpflege. Umfasst sind, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, das Ausführen von Pflasterarbeiten, Einfassungen, Entwässerung sowie eventuelle Lieferungen von dafür erforderlichen Pflanzen und Materialien.
b. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als vereinbart und anerkannt.
c. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
d. Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
a. Angebotsschreiben der Polland Gartengestaltung GmbH sind unverbindlich. Insbesondere sind Materialpreise und Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können, nicht verbindlich. Bei unvorhersehbaren Änderungen dieser Einkaufspreise behalten wir uns vor, die Preise anzupassen.
b. Alternativ- oder Eventualpositionen sind nicht in der ausgewiesenen Angebotssumme enthalten und müssen gesondert beauftragt werden.
c. Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau- und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Bestellung durch den Kunden und die Annahme durch uns können entweder schriftlich oder eine E-Mail erklärt werden.
3. Leistungs- und Lieferfristen, Leistungserbringung, Abnahme
a. Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Polland Gartengestaltung GmbH zurückzuführen ist.
b. Die Polland Gartengestaltung GmbH behält sich vor, ggf. Subunternehmer für die Ausführung von beauftragten Leistungen einzusetzen
c. Gerät die Polland Gartengestaltung GmbH mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann.
d. Höhere Gewalt bei Polland Gartengestaltung GmbH oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
e. Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Polland Gartengestaltung GmbH richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.
f. Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt, z.B. durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
a. Die Vergütungen und Preise können unserer Preisliste bzw. dem Angebot entnommen werden. Die Höhe der Auftragsvergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
b. Bei Gartenpflegearbeiten berechnen wir für An- und Abfahrten innerhalb eines Radius von 10 Kilometer eine Anfahrtspauschale von € 34,50. Bei einer Entfernung von 10 bis 20 Kilometer beträgt die Anfahrtspauschale € 46,50. Weitere Anfahrten werden nach Aufwand oder nach Vereinbarung berechnet. Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Firmensitz von Polland Gartengestaltung GmbH.
c. Die Polland Gartengestaltung GmbH ist berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Gesamtauftragsvergütung bei Vertragsschluss vor Beginn der Tätigkeit zu verlangen.
d. Die Polland Gartengestaltung GmbH ist weiter berechtigt, Abschlagsrechnungen für geleistete Arbeiten und gelieferte Waren und Materialien zu stellen.
e. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
f. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche gelieferten Materialien und Pflanzen im Eigentum von Polland Gartengestaltung GmbH.
5. Gewährleistung
a. Die Leistung ist zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu übergeben. Dies ist der Fall, wenn die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
b. Die Verjährungsfrist für Bauwerke beträgt die 5 Jahre.
c. Für Mängelansprüche von Verbrauchern aus sonstigen Lieferungen und Leistungen, wie bspw. Pflanzen, Pflanzarbeiten, Rasen, etc. beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre.
d. Für Mängelansprüche von Unternehmern aus sonstigen Lieferungen und Leistungen, wie bspw. Pflanzen, Pflanzarbeiten, Rasen, etc. beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr.
e. Wird von Seiten der Polland Gartengestaltung GmbH schriftlich Bedenken gegen vorgefundene Umstände (z.B. ungeeignetem Baugrund etc.) oder die gewünschte Art der Ausführung angemeldet, werden aus diesen Umständen entstandene Mängelansprüche abgelehnt, wenn der Auftraggeber diese Bedenken nicht geteilt hat.
f. Wenn Sie Unternehmer sind, sind Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
g. Der Mängelanspruch erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unser schriftliches Einverständnis Änderungen am Auftragsgegenstand vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.
h. Für übliche Abnutzung oder normalen Verschleiß wird keine Gewähr übernommen; ferner nicht für Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Auftraggeber oder infolge fahrlässiger Nichtbeachtung von Pflegevorschriften bzw. nicht artgerechter Pflege, übermäßiger Beanspruchung, höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns zu vertretenden Gründen.
6. Haftung
a. Die Haftung der Polland Gartengestaltung GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt.
b. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Polland Gartengestaltung GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, haften wir unbeschränkt. Die Polland Gartengestaltung GmbH haftet weiterhin im Rahmen abgegebener Garantien sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
c. Soweit der Polland Gartengestaltung GmbH kein Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist, ist die Haftung jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gerechnet werden muss. Die Haftung ist bei zurechenbaren Pflichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen und eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen) schuldhaft verletzt ist, ist unsererseits auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen) schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung unsererseits auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.
7. Pflichten des Kunden
a. Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann Polland Gartengestaltung GmbH für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
b. Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.
c. Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser etc.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom können vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.
8. Aufrechnungsverbot, Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes
a. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Polland Gartengestaltung GmbH aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch Polland Gartengestaltung GmbH schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.
9. Schlussbestimmungen
a. Polland Gartengestaltung GmbH ist berechtigt, einzelne Rechte aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten. Sie ist hinsichtlich ihrer Pflichten aus dem Vertrag berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
b. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
c. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
d. Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt haben oder Ihr Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben, dann sind für alle Streitigkeiten die Gerichte an unserem Sitz ausschließlich zuständig.
e. Sollten Sie die Bestellung als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlichrechtliches Sondervermögen vorgenommen haben, wird für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
f. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Die Polland Gartengestaltung GmbH ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Unsere AGB können Sie hier als PDF-Datei herunterladen: AGB
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